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Die beliebten KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit stehen 2025 leider nicht zur Verfügung © energie-fachberater.de
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KfW-Programm 455-B steht nicht zur Verfügung
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Keine KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit 2025
Die Zuschüsse für Barrierefreiheit im KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" können seit dem 1.1.2025 nicht mehr beantragt werden, der Jahreswechsel brachte das Aus für eines der beliebtesten KfW-Programme.
Wie geht’s weiter mit den Anträgen, die bis Ende 2024 noch gestellt wurden?
- Eigentümer, die schon eine Förderzusage erhalten haben, können wie geplant sanieren. Der Zuschuss ist für sie reserviert und wird ausgezahlt, wenn die die Einhaltung der Förderbedingungen nach dem Umbau nachgewiesen wurde.
- Eigentümer, die ihren Antrag gerade erst gestellt haben, erhalten in den nächsten Tagen eine Nachricht von der KfW. Ist der Antrag vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, erhalten Antragsteller eine Förderzusage, damit ist der Zuschuss dann reserviert und der Umbau kann starten. (Das ist möglich, solange noch Bundesmittel zur Verfügung stehen.)
KfW-Förderkredit ist Alternative
Wer 2025 einen altersgerechten Umbau plant, kann alternativ den (leider deutlich weniger attraktiven) KfW-Förderkredit im Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" nutzen. In diesem Programm sind bis zu 50.000 Euro Förderkredit möglich - für Maßnahmen zur Barrierefreiheit, für Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes sowie für den Kauf von barrierearm umgebautem Wohnraum.
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