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Bestens aufgestellt für die Zukunft

Wir informieren Sie umfangreich und aktuell zu den Themen Klimapaket - Gesetze und Förderungen - und zeigen alle Möglichkeiten auf, wie Sie mit regenerativer Technologie sowie maximaler Förderung Energie und Geld einsparen können.
Das von der Bundesregierung verabschiedete Klimapaket fordert die Reduzierung der „menschengemachten“ globalen Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten und daher die konsequente Reduzierung von CO2- Emissionen bis 2045 auf nahezu null Prozent. Deutschland hat außerdem das Zwischenziel, die Treibhausgas-Emission bis 2030 um 55 % zu verringern.

Großes Klimaschutz-Potenzial: Gebäude und ihre Beheizung

Innerhalb des Klimapakets nimmt der Bereich Wohngebäude einen wichtigen Platz ein. Denn der Wohngebäudesektor in der EU ist für gut 36 % der Treibhausgase verantwortlich, wobei der überwiegende Teil während der Erzeugung von Raumwärme und bei der Warmwasserbereitung entsteht. Ebenso verursacht in Deutschland die Energienutzung für Heizung und Warmwasser im Wohnsektor einen Großteil der CO2-Emissionen. Aktuell ist der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeenergie-Bereitstellung noch gering. Da als erklärte Zielvorgabe in diesem Sektor eine nahezu klimaneutrale Energienutzung bis 2045 anvisiert ist, müssen bereits heute die entsprechenden zukunftsorientierten Maßnahmen getroffen werden. Insbesondere ist es unabdingbar, den Energiebedarf der Gebäude drastisch zu senken und Energieträger einzusetzen, die von fossilen Energiequellen unabhängig sind. Aus diesen Gründen kommt dem Thema Gebäudeheizung innerhalb des Klimapakets eine besondere Bedeutung zu. Um die Ziele erreichen zu können, besteht also ein großer Bedarf an Modernisierungen, die vom Staat mit attraktiven Förderungen unterstützt werden.

CO2-Bepreisung bis 2026

Die Bundesregierung hat einen einheitlichen Preis für den Ausstoß von CO2 beschlossen. Ab 2023 bis zum Jahr 2026 wird der Preis schrittweise auf bis zu 65€/t CO2 steigen. Bis 2026 ist eine Energiepreis-Steigerung von ca. 8 % realistisch. Öl ist davon stärker betroffen als Gas. Durch die Erhöhung des CO2-Preises soll eine Vermeidung von Emissionen und eine Anreizsteigerung für nachhaltige Lösungen angestrebt werden. Die zusätzlichen Einnahmen hieraus sollen in Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Entlastung der Bürger durch eine Absenkung der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage eingesetzt werden.
 
Jahr spez. Kosten (€/t CO2) Energiekosten Gas (9 ct/kWh) zzgl. CO2-Steuer Energiekosten Öl (110 ct/l) zzgl. CO2-Steuer
2024 45 2.250 € + 225 € 2.750 € + 300 €
2025 55 2.250 € + 275 € 2.750 € + 365 €
2026 65 2.250 € + 325 € 2.750 € + 430 €
Preissteigerung bis 2026 -- + 7,2 % + 7,7 %

Annahme: Drei-Personenhaushalt mit 25.000 kWh Gasverbrauch/ 2.500 l Öl Energieverbrauch, Öl-/ Gaspreis mit 9 ct/kWh bzw. 110 ct/l konstant

Was bedeutet das für Mieter und Hausbesitzer?

Keine Panik: Sofortmaßnahmen wie ein Heizungstausch, bessere Fenster- oder gar Hausdämmung sind nicht zwingend notwendig. Doch durch die Energiepreissteigerung für fossile Brennstoffe lohnt es sich, zeitnah nachhaltige und zukunftsfähige Technologien in Betracht zu ziehen. Der große Vorteil: Im Rahmen des Klimapakets wird energieeffizientes Bauen und Sanieren noch stärker gefördert. Denn um das Sektorziel zu erreichen, gilt als zentrale Vorgabe: Der Primärenergiebedarf von Gebäuden im Altbestand muss sich deutlich verringern.
In erster Linie werden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien kräftig unterstützt. Hausbesitzer profitieren von erheblich höheren Fördersummen, wenn sie zum Beispiel Pelletheizungen oder Solarenergie nutzen wollen und ganz besonders bei der Installation von Wärmepumpen .

Durch den Strompreis kann sich die Attraktivität von Wärmepumpen sogar noch steigern. Deren Wirtschaftlichkeit erhöht sich automatisch, wenn durch die CO2-Bepreisung die Kosten für Strom indirekt sinken. Infolge der CO2-Bepreisung und der damit verbundenen Verteuerung fossiler Brennstoffe, erfährt die finanzielle Amortisierung von Heizsystemen mit Wärmepumpen einen zusätzlichen Schub.
© Buderus
Gesetzliche Regelungen

Vorgaben für Ihre Sanierung

Neben lokalen Bauvorschriften ist bei einer Sanierung vor allem ein Regelwerk verbindlich: das Gebäudeenergiegesetz GEG. Aber auch die Bundesländer machen Eigentümern inzwischen genaue Vorgaben beim Heizungstausch und bei der Dachsanierung.
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Gebäudeenergiegesetz (GEG) - verbindliches Regelwerk für alle Gebäude

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderung an Gebäude. Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und somit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Es legt Standards für die energetische Qualität von Neubauten und Bestandsgebäuden fest und fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
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EE65 und seine Erfüllungsoptionen

EE65 beschreibt einen Mindestanteil regenerativer Energien, der bei einem Neubau oder dem Austausch einer Heizungsanlage erfüllt werden muss. Das heißt, dass die Energie für das Heizsystem zu mindestens 65 % aus erneuerbaren oder regenerativen Energien stammt. Das sind z. B. Umweltwärme für eine Wärmepumpe oder Sonnenenergie für Solarkollektoren.
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Zusätzlich zu beachten - Gesetze der Bundesländer bei der Sanierung

Landesrecht bei der Sanierung beachten

Nicht nur das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist wichtig für Eigentümer:innen im Falle einer Sanierung - auch die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes müssen Beachtung finden! Denn inzwischen ist das Landesrecht in einigen Bundesländern strenger als das Bundesrecht, vor allem beim Heizungstausch und bei der Photovoltaik-Pflicht. Bevor Eigentümer also eine Sanierung starten, sollten sie einen Blick auf die Regelungen ihres Bundeslandes werfen.
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EEG gibt Rahmen für Photovoltaik-Anlagen vor

Wer Solarstrom mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage erzeugt, ist an die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gebunden.
In unserer Übersicht zur Solarpflicht können Sie nachlesen, welche Regelung in Ihrem Bundesland gilt.

Strenge Vorgaben im Denkmalschutz

Besonders streng sind die Vorgaben für Eigentümer:innen eines Hauses unter Denkmalschutz und in historischen Stadtzentren. Für sie ist die Abstimmung mit den lokalen Behörden Pflicht.

Und schließlich darf auch über größere Anbauten, Umbauten und Ausbauten nicht eigenständig entschieden werden. Hierfür ist oft eine Baugenehmigung erforderlich.

Aktuelles

Euromünzen und Euroscheine © KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar © KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar
Euromünzen und Euroscheine © KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar © KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar
Neue Konditionen für Ergänzungskredit, Altersgerecht Umbauen, BEG

Zinsänderung bei KfW-Förderung: Zinssenkung für Förderkredite

Seit dem 4.2.2025 gelten für einige Förderprogramme der KfW neue Zinskonditionen. Die KfW hat die Zinsen für Förderkredite in der Wohnwirtschaft gesenkt - das gilt unter anderem für die BEG-Förderung, den Ergänzungskredit und für das Programm Altersgerecht Umbauen. Die Konditionen der KfW-Bank sind für Eigentümer:innen bei der Sanierung attraktiv.
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Neubaugebiet Bagger © Talpa / Pixabay © Talpa / Pixabay
Neubaugebiet Bagger © Talpa / Pixabay © Talpa / Pixabay
Förderprogramme stehen aktuell zur Verfügung

Förderung für Neubau und Immobilienkauf 2025

Förderung für Hausbau und Hauskauf 2025 - da kann sich im Laufe des Jahres einiges ändern! Denn nach der Wahl wird die künftige Bundesregierung voraussichtlich auch eigene Schwerpunkte bei der Bauförderung setzen. Aktuell stehen jedoch noch alle aus dem vergangenen Jahr bekannten Förderprogramme der KfW zur Verfügung. Die wichtigsten Informationen zur Neubau-Förderung und zur Förderung für den Immobilienkauf 2025 im Überblick.
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Reihe Einfamilienhäuser © energie-fachberater.de © energie-fachberater.de
Reihe Einfamilienhäuser © energie-fachberater.de © energie-fachberater.de
Sanierungskosten richtig von der Steuer absetzen

Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen

Wer Haus oder Wohnung energetisch saniert, kann die Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Dieser Steuerbonus für die Sanierung gilt 10 Jahre lang - von 2020 bis Ende 2029. Geregelt wird die "Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden" im Einkommensteuergesetz (EStG). Interessant für private Eigentümer ist § 35c EStG. Die wichtigsten Informationen und Voraussetzungen zum Steuerbonus.
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